Wann muss ich mein Kfz abmelden?
Eine Kfz-Abmeldung — offiziell „Außerbetriebsetzung“ — wird fällig, wenn ein Fahrzeug verkauft, verschrottet oder dauerhaft bzw. vorübergehend nicht genutzt wird. Die Kennzeichen werden entstempelt, die Kfz-Steuer endet und die Versicherung kann ruhen. Online über i-Kfz dauert das nur wenige Minuten.
Solange ein Fahrzeug zugelassen ist, laufen Kfz-Steuer und Versicherungspflicht weiter — unabhängig davon, ob Sie es bewegen. Sobald Sie es längere Zeit nicht mehr nutzen, verkaufen oder verschrotten, sollten Sie es abmelden. Typische Anlässe sind:
- Verkauf — Sie melden vor der Übergabe ab oder der Käufer meldet auf sich um.
- Verschrottung — bei der Entsorgung ist ein Verwertungsnachweis nötig.
- Stilllegung — das Fahrzeug wird vorübergehend nicht genutzt (z. B. Saisonpause, längere Reparatur).
- Export — vor der Ausfuhr ins Ausland erfolgt eine Abmeldung.
Ablauf der Abmeldung — Schritt für Schritt
Sie haben zwei Wege: den persönlichen Termin bei der Zulassungsstelle oder die digitale Abmeldung über das i-Kfz-Portal. Seit i-Kfz Stufe 4 ist die Außerbetriebsetzung für Privatpersonen vollständig online möglich.
Variante 1 — Persönlich bei der Zulassungsstelle
- Termin bei der zuständigen Zulassungsbehörde buchen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I und beide Kennzeichen mitbringen.
- Kennzeichen werden vor Ort entstempelt, die Abmeldung wird vermerkt.
- Abmeldebestätigung mitnehmen und gut aufbewahren.
Variante 2 — Online via i-Kfz
- Fahrzeugdaten eingeben (Kennzeichen und FIN).
- Sicherheitscodes der Kennzeichen-Plaketten und der Zulassungsbescheinigung Teil I freirubbeln und eingeben.
- Vorgang absenden und Gebühr online bezahlen.
- Abmeldebestätigung digital erhalten — bei abmelder.de in der Regel innerhalb weniger Minuten.
Wie der Online-Weg konkret abläuft und welche Codes Sie brauchen, lesen Sie im Detail unter Kfz online abmelden.
Was passiert nach der Abmeldung?
Mit der Außerbetriebsetzung werden mehrere Dinge automatisch oder auf Antrag angestoßen:
- Die Kfz-Steuer endet taggenau zum Abmeldedatum — zu viel gezahlte Steuer wird erstattet.
- Die Versicherung kann ruhen (Ruheversicherung) oder gekündigt werden.
- Das Kennzeichen bleibt bis zu 12 Monate für Sie reserviert.
- Eine Wiederzulassung auf demselben Kennzeichen ist bis zu 7 Jahre möglich.
Abmeldung online erledigen
Der schnellste Weg führt über die Online-Abmeldung: kein Termin, keine Wartezeit, keine Anfahrt. Sie brauchen lediglich die Sicherheitscodes von Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung.


