KFZ-Abmeldung digital per E-Mail erhalten
TrustedShop Bewertungen4.7 Sterne bei 700+ Bewertungen
Abmeldung innerhalb von 2 Minuten
Abmelder.de
SSL-Verschlüsselt256-Bit Verschlüsselung
DSGVO-konformsicher & diskrete Behandlung
Offizielles Mitgliedvom KBA (Kraftfahrtbundesamt)
DSGVO Konform – sicher & diskrete Behandlung; Offizielles Mitglied vom KBA (Kraftfahrtbundesamt)

Kfz abmelden 2026: Die komplette Anleitung

Fahrzeug verkauft, verschrottet oder vorübergehend stillgelegt? Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Kfz richtig abmelden — klassisch bei der Behörde oder in 2 Minuten online.

Wann muss ich mein Kfz abmelden?

Kurz & knapp

Eine Kfz-Abmeldung — offiziell „Außerbetriebsetzung“ — wird fällig, wenn ein Fahrzeug verkauft, verschrottet oder dauerhaft bzw. vorübergehend nicht genutzt wird. Die Kennzeichen werden entstempelt, die Kfz-Steuer endet und die Versicherung kann ruhen. Online über i-Kfz dauert das nur wenige Minuten.

Solange ein Fahrzeug zugelassen ist, laufen Kfz-Steuer und Versicherungspflicht weiter — unabhängig davon, ob Sie es bewegen. Sobald Sie es längere Zeit nicht mehr nutzen, verkaufen oder verschrotten, sollten Sie es abmelden. Typische Anlässe sind:

  • Verkauf — Sie melden vor der Übergabe ab oder der Käufer meldet auf sich um.
  • Verschrottung — bei der Entsorgung ist ein Verwertungsnachweis nötig.
  • Stilllegung — das Fahrzeug wird vorübergehend nicht genutzt (z. B. Saisonpause, längere Reparatur).
  • Export — vor der Ausfuhr ins Ausland erfolgt eine Abmeldung.

Ablauf der Abmeldung — Schritt für Schritt

Sie haben zwei Wege: den persönlichen Termin bei der Zulassungsstelle oder die digitale Abmeldung über das i-Kfz-Portal. Seit i-Kfz Stufe 4 ist die Außerbetriebsetzung für Privatpersonen vollständig online möglich.

Variante 1 — Persönlich bei der Zulassungsstelle

  1. Termin bei der zuständigen Zulassungsbehörde buchen.
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I und beide Kennzeichen mitbringen.
  3. Kennzeichen werden vor Ort entstempelt, die Abmeldung wird vermerkt.
  4. Abmeldebestätigung mitnehmen und gut aufbewahren.

Variante 2 — Online via i-Kfz

  1. Fahrzeugdaten eingeben (Kennzeichen und FIN).
  2. Sicherheitscodes der Kennzeichen-Plaketten und der Zulassungsbescheinigung Teil I freirubbeln und eingeben.
  3. Vorgang absenden und Gebühr online bezahlen.
  4. Abmeldebestätigung digital erhalten — bei abmelder.de in der Regel innerhalb weniger Minuten.

Wie der Online-Weg konkret abläuft und welche Codes Sie brauchen, lesen Sie im Detail unter Kfz online abmelden.

Was passiert nach der Abmeldung?

Mit der Außerbetriebsetzung werden mehrere Dinge automatisch oder auf Antrag angestoßen:

  • Die Kfz-Steuer endet taggenau zum Abmeldedatum — zu viel gezahlte Steuer wird erstattet.
  • Die Versicherung kann ruhen (Ruheversicherung) oder gekündigt werden.
  • Das Kennzeichen bleibt bis zu 12 Monate für Sie reserviert.
  • Eine Wiederzulassung auf demselben Kennzeichen ist bis zu 7 Jahre möglich.

Abmeldung online erledigen

Der schnellste Weg führt über die Online-Abmeldung: kein Termin, keine Wartezeit, keine Anfahrt. Sie brauchen lediglich die Sicherheitscodes von Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung.

KFZ jetzt online abmeldenAbmeldebestätigung in wenigen Minuten — ohne Behördengang.
Jetzt abmelden

Häufige Fragen

Was bedeutet „Außerbetriebsetzung“?
Außerbetriebsetzung ist der offizielle Begriff für die Kfz-Abmeldung. Die früheren Begriffe „Stilllegung“ und „Abmeldung“ meinen denselben Vorgang: Das Fahrzeug wird aus dem Verkehr genommen, die Kennzeichen werden entstempelt.
Kann ich ein Fahrzeug auch ohne Fahrzeugschein abmelden?
Für die Abmeldung benötigen Sie in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie beide Kennzeichen. Fehlen Dokumente, ist meist eine Verlusterklärung bei der Behörde nötig — sprechen Sie das vorab mit der Zulassungsstelle ab.
Wie lange bleibt das Kennzeichen reserviert?
Nach der Abmeldung bleibt Ihr bisheriges Kennzeichen in der Regel bis zu 12 Monate für eine Wiederzulassung reserviert. Eine Wiederzulassung auf demselben Kennzeichen ist sogar bis zu 7 Jahre möglich.
Darf ich ein abgemeldetes Auto noch fahren?
Nein. Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Verkehr bewegt oder geparkt werden. Es muss auf Privatgrund abgestellt werden. Für Überführungsfahrten gibt es Kurzzeitkennzeichen.
Teilen: