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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fassung: 1. Oktober 2026 (2) · abmelder-direkt-2026-10-01-2

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsinhalt

  1. Anbieter ist die POWR GmbH, Bremer Heerstraße 79, 26135 Oldenburg, E-Mail: support@abmelder.de, Telefon: 0441 / 21218581, nachfolgend „wir“. Diese Bedingungen betreffen Aufträge zur Online-Kfz-Außerbetriebsetzung, die unmittelbar mit uns geschlossen werden.
  2. Der Auftrag umfasst die vereinbarten Bearbeitungsleistungen und die Abwicklung der im Gesamtpreis enthaltenen Behördengebühren. Die Prüfung der Daten wird nicht als gesonderter Vertrag abgeschlossen.
  3. Es gilt die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung. Diese Fassung ändert keine früher geschlossenen Verträge. Bereits begründete Erstattungs-, Gutschein- und sonstige Ansprüche bleiben erhalten.
  4. Individuelle Vereinbarungen sowie verbindliche Leistungs-, Erstattungs- und Garantiezusagen für den konkreten Auftrag werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 2 Unsere Leistung

  1. Wir bearbeiten die beauftragte Online-Außerbetriebsetzung technisch. Hierzu gehören die Prüfung der bereitgestellten Angaben auf Vollständigkeit, Format, technische Verwertbarkeit und erkennbare Plausibilität, ihre technische Aufbereitung, bei verwertbaren Angaben die tatsächliche elektronische Übermittlung an das Verfahren des Kraftfahrt-Bundesamts, die Auswertung der Verarbeitungsrückmeldung und die wahrheitsgemäße Mitteilung des Ergebnisses.
  2. Die Entscheidung über die Außerbetriebsetzung trifft die zuständige Stelle. Wir schulden die ordnungsgemäße Erbringung unserer vereinbarten Leistungen. Eine positive behördliche Entscheidung wird nicht allein durch die Beauftragung garantiert. Weitergehende verbindliche Zusagen nach § 1 Abs. 4 bleiben maßgeblich.
  3. Erkennen wir vor der Übermittlung einen Fehler, der die Verarbeitung verhindert, fordern wir eine Korrektur an. Eine ersichtlich ungeeignete Übermittlung allein zum Zweck der Entgeltabrechnung ist nicht geschuldet.
  4. Die Prüfung kann nicht in jedem Fall feststellen, ob ein formal passender Sicherheitscode behördlich gültig oder bereits verbraucht ist oder tatsächlich zum Fahrzeug gehört. Unsere eigenen Prüf- und Sorgfaltspflichten werden dadurch nicht eingeschränkt.
  5. Angaben zur Dauer der Datenerfassung sind von der Bearbeitungsdauer zu unterscheiden. Diese hängt unter anderem von verwertbaren Angaben und der Verfügbarkeit der beteiligten Systeme ab. Konkrete verbindliche Zeit- und Leistungszusagen im jeweiligen Angebot bleiben unberührt.
  6. Über eine erfolgreiche Außerbetriebsetzung informieren wir anhand der behördlichen Rückmeldung und stellen die erhaltene Bescheinigung bereit. Bei einer Ablehnung oder unterbliebenen Übermittlung teilen wir den tatsächlichen Stand und den bekannten Grund mit. Eine Abmeldung durch uns darf erst bei entsprechender Bestätigung angenommen werden.

§ 3 Angaben und Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Für die Bearbeitung benötigen wir die im Bestellprozess bezeichneten Fahrzeugdaten, Sicherheitscodes und gegebenenfalls Nachweise. Der Auftraggeber muss zur Außerbetriebsetzung berechtigt sein und seine Angaben nach bestem Wissen vollständig und richtig bereitstellen.
  2. Dem Auftraggeber bekannte fehlende, beschädigte oder nicht verwertbare Codes sowie sonstige ihm bekannte Bearbeitungshindernisse teilt er uns mit. Erkennt der Auftraggeber nachträglich einen Fehler seiner Angaben oder eine zwischenzeitlich erfolgte Außerbetriebsetzung, informiert er uns unverzüglich.
  3. Soweit eine Korrektur erforderlich und möglich ist, benennen wir den erkannten Fehler, die konkret benötigte Angabe oder den Nachweis und einen zumutbaren Übermittlungsweg. Wir setzen eine den Umständen angemessene Frist. Unmögliche oder für die Bearbeitung nicht erforderliche Nachweise verlangen wir nicht.
  4. Korrekturen vor der ersten Übermittlung sind ohne zusätzliche Servicevergütung möglich. Bei einer Ablehnung wegen eines fehlerhaften Codes ermöglichen wir entsprechend unserem Leistungsangebot eine kostenfreie erneute Übermittlung mit berichtigten Angaben, soweit die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen vorliegen. Eine positive behördliche Entscheidung wird dadurch nicht garantiert.
  5. Fotos zur Korrektur können über das Kundenportal hochgeladen werden. Können wir einen beanstandeten Code auch nach drei Durchläufen, in denen der Auftraggeber über diesen Weg Fotos übermittelt hat, nicht sicher verwenden, können wir den automatischen Uploadweg für den Auftrag schließen; bereits vorliegende identische Aufnahmen werden nicht erneut berücksichtigt. Die Begrenzung betrifft ausschließlich den Uploadweg, nicht die kostenfreie Korrekturmöglichkeit nach Abs. 4: Weitere Aufnahmen kann der Auftraggeber über die angegebene E-Mail-Adresse oder einen anderen angebotenen Kommunikationsweg übermitteln; verwertbare Aufnahmen prüfen wir auch dann. Das Erreichen der Begrenzung beendet den Auftrag nicht, schließt das Widerrufsrecht nicht aus und begründet keinen Anspruch auf den gesamten Preis.
  6. Ein Fehler oder eine ausbleibende Antwort begründet für sich allein weder eine vollständige Leistungserbringung noch einen Anspruch auf den gesamten Preis. Für die Abrechnung gelten §§ 6 und 7.
  7. Erforderlich sind insbesondere Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, der siebenstellige Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und die dreistelligen Sicherheitscodes der Stempelplaketten. Eine sichtbare Druckstücknummer ersetzt den verdeckten Sicherheitscode nicht. Die erforderlichen Dokumente und Kennzeichen müssen vorliegen. Nach Freilegung der Sicherheitscodes auf den Kennzeichen darf das Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
  8. Das Online-Verfahren setzt die hierfür vorgesehenen Sicherheitsmerkmale voraus. Diese werden seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben; maßgeblich sind die aktuellen Zulassungsunterlagen und Stempelplaketten, nicht allein das Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs. Steht fest, dass erforderliche Sicherheitsmerkmale wegen eines früheren Zulassungsvorgangs fehlen, stellen wir die Bearbeitung ein und weisen auf die erforderliche Abmeldung bei der Zulassungsstelle hin. Weitere hierfür nutzlose Fotos oder Nachweise fordern wir nicht an. Die Abrechnung richtet sich nach §§ 5 bis 8.

§ 4 Vertragsschluss und Bestätigung

  1. Die Darstellung unseres Angebots ist eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Der Auftraggeber gibt durch Betätigung des eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisenden Bestellbuttons sein verbindliches Vertragsangebot ab.
  2. Wir nehmen das Angebot durch eine ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnete Erklärung an. Eine lediglich als solche bezeichnete Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Gesetzliche Regeln über anderweitige Annahmeerklärungen bleiben unberührt.
  3. Wir stellen dem Auftraggeber den Vertragsinhalt einschließlich der erforderlichen Verbraucherinformationen auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, innerhalb der gesetzlichen Frist und vor Beginn der Dienstleistung zur Verfügung.
  4. Die Abwicklung einer Zahlung über einen technischen Zahlungsdienstleister erfüllt die Zahlungspflicht gegenüber uns, soweit die Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung für den Auftraggeber entgegengenommen wird. Sie begründet im hier geregelten Direktvertragsmodell keinen weiteren Dienstleistungsauftrag. Tritt ein Dritter im tatsächlich verwendeten Zahlungsweg hingegen im eigenen Namen als Verkäufer, Wiederverkäufer, Merchant of Record oder Vertragspartner auf, wird diese tatsächliche und rechtliche Rolle durch diesen Absatz nicht geändert. Diese Bedingungen regeln ausschließlich den nach § 1 unmittelbar mit uns geschlossenen Vertrag.

§ 5 Leistungsbeginn und Widerruf

  1. Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die beigefügte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular informieren über dessen Ausübung.
  2. Vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen wir mit der Dienstleistung nur, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt beziehungsweise zugestimmt hat, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Soweit wir uns auf diese Erklärung oder auf eine Bestätigung der Kenntnis vom möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts berufen, müssen Inhalt und aktive Abgabe der jeweils erforderlichen Erklärung nachweisbar sein. Die Einbeziehung dieser AGB, eine bloße Voreinstellung oder eine ausschließlich systemseitige Annahme ersetzen weder die Erklärung noch ihren Nachweis.
  3. Das Widerrufsrecht erlischt wegen vollständiger Dienstleistung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Hierzu gehören die vor Leistungsbeginn erteilte ausdrückliche Zustimmung und die Bestätigung der Kenntnis vom Erlöschen bei vollständiger Vertragserfüllung.
  4. Vollständige Dienstleistung setzt sämtliche für den Auftrag geschuldeten Bearbeitungsschritte einschließlich Übermittlung, Auswertung und Ergebnismitteilung voraus. Soweit zugesagte Korrektur- oder Wiederholungsleistungen noch geschuldet sind, dürfen diese bei der Beurteilung der vollständigen Vertragserfüllung nicht ausgeblendet werden. Eine Prüfung, Korrekturaufforderung, interne Vorgangsschließung oder ein Fristablauf allein genügt nicht.
  5. Eine negative behördliche Rückmeldung schließt vollständige Erbringung der technischen Leistungen nicht für sich allein aus. Unsere eigenen Pflichten müssen jedoch vollständig und ordnungsgemäß erfüllt sein. Das gilt insbesondere nicht, wenn noch ein von uns zu behebender Bearbeitungs- oder Übermittlungsfehler besteht.
  6. Bei wirksamem Widerruf richtet sich Wertersatz ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Anteil der bis zum Widerruf tatsächlich erbrachten Leistungen am vereinbarten Gesamtumfang. Es gelten weder eine pauschale Mindestgebühr noch intern festgelegte Teilpreise. Die gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung anhand des Gesamtpreises beziehungsweise bei unverhältnismäßig hohem Gesamtpreis anhand des Marktwerts bleiben maßgeblich.

§ 6 Gesamtpreis, Zahlung und Behördengebühren

  1. Maßgeblich ist der vor Abgabe der Bestellung ausgewiesene Gesamtpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und der bezeichneten Behördengebühren. Zusätzlich ausgewählte Leistungen sind im Gesamtpreis gesondert ausgewiesen. Es erfolgt keine nachträgliche Erhöhung des vereinbarten Festpreises wegen höherer interner Bearbeitungskosten.
  2. Zahlungsart und Fälligkeit richten sich nach den vor Abgabe der Bestellung angezeigten und wirksam vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bei vereinbartem Rechnungskauf ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Gesetzliche Einreden und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
  3. Behördengebühren, die für den Auftrag nicht angefallen und nicht geschuldet sind, werden erstattet oder von einer offenen Forderung abgezogen. Maßgeblich sind die tatsächlich einschlägigen Gebührenpositionen des Auftrags; ein pauschaler Betrag ersetzt diese Prüfung nicht. Eine Gebührenrückzahlung bedeutet nicht, dass daneben bestehende weitere Erstattungsansprüche ausgeschlossen wären.
  4. Bei einer hinzugebuchten Kennzeichenreservierung schulden wir die im Bestellprozess konkret beschriebene Zusatzleistung. Soweit dort die erfolgreiche Reservierung eines verfügbaren Kennzeichens zugesagt wird, genügt die bloße Übermittlung eines Reservierungswunsches nicht. Wird die zugesagte Zusatzleistung nicht erbracht, erstatten wir das dafür gezahlte Zusatzentgelt beziehungsweise berichtigen die offene Rechnung. Die übrige Abrechnung des Abmeldeauftrags erfolgt davon getrennt innerhalb desselben Vertrags.
  5. Wählt der Auftraggeber den kostenpflichtigen Versicherungs-Nachweisservice, übermitteln wir nach behördlich bestätigter Außerbetriebsetzung den erhaltenen Abmeldenachweis zusammen mit den zur Zuordnung erforderlichen Vertrags- und Fahrzeugdaten sowie den Kontaktdaten des Auftraggebers für Rückfragen zusätzlich an den vom Auftraggeber benannten Kfz-Versicherer und stellen dem Auftraggeber eine Versandkopie oder ein Übermittlungsprotokoll bereit. Die gesetzlich vorgesehene Information des Versicherers durch die Zulassungsbehörde erfolgt hiervon unabhängig. Der Zusatzservice umfasst keine Kündigung des Versicherungsvertrags und keine Garantie für Eingang, Bearbeitungszeit, Ruheversicherung, Vertragsbeendigung oder Beitragsabrechnung durch den Versicherer. Der Auftraggeber bestätigt, Versicherungsnehmer oder zur Beauftragung und Datenübermittlung berechtigt zu sein. Liegt keine erfolgreiche Außerbetriebsetzung vor oder können wir keinen zuverlässigen offiziellen Übermittlungsweg nutzen, wird der Zusatzpreis nicht berechnet beziehungsweise erstattet. Gesetzliche Rechte, insbesondere das Widerrufsrecht, bleiben unberührt.
  6. Zahlungsverzug und hieraus folgende Ansprüche richten sich nach dem Gesetz. Eine Rücklastschrift oder ein Zahlungswiderspruch beweist allein keine unberechtigte Rückforderung. Tatsächliche Rückbuchungskosten können nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Anspruchsgrundlage und in der danach ersatzfähigen Höhe verlangt werden; ein geringerer oder fehlender Schaden kann nachgewiesen werden.
  7. Soweit nach der Bestellung eine freiwillige sofortige Zahlung angeboten wird, ändert deren Wahl die bereits vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht; eine wirksame Zahlung erfüllt die bestehende Zahlungspflicht. Bei vereinbarter SEPA-Lastschrift informieren wir über Einzugsbetrag und Fälligkeit vorab. Die Vorabinformation erfolgt spätestens einen Tag vor dem Einzug; die Vorabinformationsfrist wird insoweit auf einen Tag verkürzt. Ein Rechnungskauf allein erteilt kein Lastschriftmandat.

§ 7 Leistungshindernisse, Beendigung und Abrechnung

  1. Ist die Bearbeitung vorübergehend nicht möglich, informieren wir über das bekannte Hindernis und das weitere Vorgehen. Soweit eine Korrektur möglich und zumutbar ist, ermöglichen wir diese nach § 3. Ein vorübergehendes Hindernis wird nicht allein durch internen Fristablauf zu einer endgültigen Unmöglichkeit.
  2. Wird die erforderliche Mitwirkung trotz konkreter Aufforderung nicht erbracht, können wir den Vertrag nur unter den jeweils einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen beenden. Erforderliche Fristsetzungen, Erklärungen und Hinweise auf die Folgen werden erteilt. Eine Kündigung des Auftraggebers wird nicht allein aus Schweigen oder Fristablauf abgeleitet.
  3. Ist unsere Leistung nicht vollständig erbracht, richtet sich ein Anspruch auf Vergütung, Entschädigung, Schadensersatz oder Wertersatz nach den gesetzlichen Voraussetzungen des konkreten Falls. Diese Bedingungen begründen hierfür keine eigenständige Pauschale oder Vertragsstrafe.
  4. Soweit nach der einschlägigen gesetzlichen Vorschrift ein Anspruch trotz nicht oder nicht vollständig erbrachter Leistung fortbesteht, werden alle nach dieser Vorschrift erforderlichen Abzüge berücksichtigt. Dazu gehören insbesondere ersparte Aufwendungen sowie tatsächlicher oder böswillig unterlassener anderweitiger Erwerb, soweit die jeweils anwendbare Vorschrift deren Anrechnung vorsieht. Nicht angefallene und nicht geschuldete Behördengebühren werden berücksichtigt. Kein Abzug und kein Leistungsanteil wird doppelt angesetzt.
  5. Eine Abrechnung benennt ihren Grund, den tatsächlichen Leistungsstand und die Berechnung des beanspruchten Betrags einschließlich erforderlicher Abzüge. Die gesetzliche Beweislastverteilung bleibt unverändert. Interne Bearbeitungszeit allein begründet keinen gesonderten Stundenlohn.
  6. Widerrufsfolgen nach § 5 und Erstattungszusagen nach § 8 werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht beschränkt. Eine Überzahlung erstatten wir; eine noch offene Forderung berichtigen wir entsprechend.

§ 8 Erstattungsversprechen und Kulanz

  1. Scheitert die Außerbetriebsetzung an einem technischen Fehler in unserem Verantwortungsbereich, erstatten wir entsprechend unserem Geld-zurück-Versprechen den vollen gezahlten Auftragsbetrag unverzüglich und kostenfrei über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel. Die Garantie setzt weder ein Verschulden unsererseits noch den Nachweis eines solchen Verschuldens durch den Auftraggeber voraus. Wir prüfen die Zuordnung anhand der vorhandenen Vorgangs-, System- und Übermittlungsdaten ohne schuldhaftes Zögern. Soweit zur Zuordnung Angaben des Auftraggebers erforderlich sind, genügen die hierfür notwendigen Angaben zum Auftrag. Die Kontaktaufnahme kann über support@abmelder.de erfolgen; gesetzliche Ansprüche sind weder auf diesen Kontaktweg noch auf die Voraussetzungen dieser Garantie beschränkt.
  2. Soweit für den konkreten Auftrag eine weitergehende Rückzahlung bei Störungen der i-Kfz-Schnittstelle oder aus einem anderen Grund zugesagt wurde, gilt diese Zusage. Unsere Bedingungen schränken ihren Umfang nicht nachträglich ein.
  3. Allein die Übereinstimmung vollständiger Kundendaten mit Originaldokumenten begründet nach dieser Fassung kein zusätzliches verschuldensunabhängiges Vollerstattungsversprechen. Ansprüche aus dem Gesetz, aus Abs. 1 und 2 sowie aus anderen verbindlichen Zusagen bleiben unberührt. Für frühere Verträge zugesagte weitergehende Erstattungen gelten unverändert.
  4. Über bestehende Ansprüche hinaus können wir im Einzelfall einen Kulanzgutschein anbieten. Ein Anspruch auf eine solche zusätzliche Leistung entsteht durch unsere konkrete Zusage; aus ihrer Gewährung in einem Fall folgt kein Anspruch in anderen Fällen. Bereits verbindlich zugesagte Gutscheine werden dadurch nicht eingeschränkt.
  5. Umfang, Gültigkeit, Übertragbarkeit und Einlösungsbedingungen eines Gutscheins werden vor seiner Annahme vollständig mitgeteilt. Ein Gutschein ersetzt eine geschuldete Geldzahlung nur, wenn der Auftraggeber nach Mitteilung des konkreten Geldbetrags, des Anspruchsgrundes, der kostenfreien Geldoption und der Gutscheinbedingungen ausdrücklich und freiwillig annimmt, den Gutschein für genau diese bezeichnete Geldforderung an Erfüllungs statt zu erhalten. Die bezeichnete Geldforderung erlischt erst mit der vertragsgemäßen Bereitstellung des aktivierten Gutscheins. Schweigen ist keine Zustimmung. Andere Ansprüche, insbesondere ein zusätzlich bestehender Gutscheinanspruch aus einem früheren Vertrag, bleiben unberührt. Gesetzliche Rückzahlungsfristen werden durch das Gutscheinangebot nicht verlängert.

§ 9 Haftung und gesetzliche Ansprüche

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftung und eine ausdrücklich übernommene Garantie bleiben unberührt.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit Abs. 1 nicht eingreift.
  3. Die vorstehenden Grenzen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eigene Prüf-, Organisations-, Übermittlungs- und Informationspflichten werden nicht auf den Auftraggeber verlagert.
  4. Gesetzliche Erfüllungs-, Nacherfüllungs-, Rücktritts-, Minderungs-, Widerrufs- und Erstattungsansprüche werden durch diese Haftungsregelung nicht ausgeschlossen.

§ 10 Kommunikation, Nachweise und Schlussbestimmungen

  1. Die vertragsbezogene Kommunikation erfolgt grundsätzlich über die angegebene E-Mail-Adresse. Andere angebotene Kommunikationswege können genutzt werden; ein Messenger ist nicht Voraussetzung für die Bearbeitung oder die Ausübung gesetzlicher Rechte.
  2. Wir dokumentieren den tatsächlichen Bearbeitungsstand und die für Durchführung und Abrechnung erforderlichen Erklärungen und Nachweise. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und Aufbewahrung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Für eine Dokumentenprüfung bereitgestellte Unterlagen verwenden wir ausschließlich zur Prüfung und damit verbundenen Abrechnung. Wir löschen sie nach Abschluss der Prüfung, grundsätzlich spätestens nach 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder erforderliche Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen entgegensteht. Zugriff erhalten nur die mit Prüfung und Abrechnung betrauten Personen. Eine Beweislastumkehr zulasten des Auftraggebers wird nicht vereinbart.
  3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats anwendbar, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Sitz als Gerichtsstand vereinbart.
  4. Im Fall unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regeln. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch die für uns wirtschaftlich günstigste zulässige Regelung ersetzt.

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