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E-Mail schreibenEntscheidend ist nicht das Baujahr oder die Erstzulassung, sondern der letzte Zulassungsvorgang und die aktuell ausgegebenen Dokumente. Für das Online-Verfahren müssen die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I und beide Stempelplaketten verdeckte Sicherheitscodes tragen. Fehlen diese Codes, ist die Außerbetriebsetzung nur bei der zuständigen Zulassungsbehörde möglich.
Das liegt daran, dass nur neuere Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten) über die notwendigen verdeckten Sicherheitscodes verfügen, die für die digitale Außerbetriebsetzung zwingend erforderlich sind. Für ältere Fahrzeuge müssen Sie sich direkt an Ihre zuständige Zulassungsbehörde wenden.
Verbraucher haben grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wenn Sie ausdrücklich den sofortigen Bearbeitungsbeginn verlangt haben, beginnen wir unmittelbar mit der Prüfung und Aufbereitung Ihrer Angaben. Das Widerrufsrecht erlischt erst, wenn die vereinbarte Dienstleistung vollständig erbracht wurde. Bei unserer Vermittlungsleistung ist dies grundsätzlich der Fall, wenn die Daten an das KBA-System übermittelt, die Verarbeitungsquittung ausgewertet und Ihnen das Ergebnis mitgeteilt wurde, sofern wir unsere eigenen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt haben und keine von uns zu vertretende Ursache entgegensteht.
Ist noch keine Übermittlung erfolgt, besteht das Widerrufsrecht grundsätzlich fort. Bei einem Widerruf kann für die bis dahin auf Ihren Wunsch tatsächlich erbrachten Leistungen ein angemessener Wertersatz anfallen. Nicht angefallene Behördengebühren werden erstattet. Einzelheiten finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
Ja, unser Auftrag deckt alle anfallenden Kosten ab. Im Preis enthalten sind sowohl unsere Servicegebühr als auch sämtliche amtlichen Gebühren der Zulassungsstelle und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs.
Es gibt keine versteckten Zusatzkosten - Sie zahlen einen transparenten Festpreis.
Zuerst prüfen wir Ihre Angaben — unmittelbar nach Ihrer Bestellung und unabhängig davon, ob die Zahlung schon eingegangen ist. Eine Übermittlung allein deshalb, weil Sie bezahlt oder eine Zahlungsart gewählt haben, gibt es bei uns nicht.
Erkennen wir dabei eine Angabe, die bei der Behörde zwingend zu einer Ablehnung führen würde, übermitteln wir nichts. Stattdessen melden wir uns bei Ihnen und Sie können kostenfrei korrigieren. Erst wenn die Angaben verwertbar sind, gehen die aufbereiteten Daten an das i-Kfz-Verfahren des Kraftfahrt-Bundesamts.
Bis zur erfolgreichen Außerbetriebsetzung bleibt Ihr Fahrzeug zugelassen.
Wir prüfen Ihre Angaben zunächst auf Vollständigkeit und technische Plausibilität. Ein achtstelliger Wert bei der Zulassungsbescheinigung Teil I ist regelmäßig die sichtbare Druckstücknummer und nicht der darunterliegende siebenstellige Sicherheitscode. In diesem Fall erfolgt noch keine KBA-Übermittlung. Wir informieren Sie, und Sie können Ihre Angaben im laufenden Korrekturverfahren kostenfrei berichtigen. Bis zur erfolgreichen Außerbetriebsetzung bleibt Ihr Fahrzeug zugelassen.
Werden Ihre Sicherheitscodes abgelehnt, obwohl Sie sie richtig übernommen haben, können Sie uns die für den Ablehnungsgrund erforderlichen Fotos der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Stempelplaketten zur kostenfreien Überprüfung schicken. Unser Team gleicht sie mit Ihren Eingaben ab. Reichen Sie später neue oder berichtigte, für den Ablehnungsgrund erhebliche Nachweise ein, prüfen wir auch diese erneut. Stimmen beide überein und die Abmeldung kommt trotzdem nicht zustande, erstatten wir Ihnen den vollen Betrag einschließlich der Servicegebühr.
Erfolgt keine Übermittlung, erstatten wir die nicht angefallene Behördengebühr. Für bereits tatsächlich erbrachte Prüf-, Aufbereitungs- und Unterstützungsleistungen können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Vergütungs- oder Wertersatzansprüche bestehen. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
Bitte achten Sie beim Freilegen und Eintippen der Sicherheitscodes auf Genauigkeit – die Richtigkeit dieser Angaben liegt in Ihrer Verantwortung.
Ihre Datensicherheit hat für uns höchste Priorität. Die Abmelder.de ist offizielles, nicht-behördliches Mitglied des Digitalisierungsprojekts vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Übertragung erfolgt verschlüsselt über die hierfür eingesetzten technischen Verbindungen. Wir verarbeiten Ihre Daten nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung.
Nach einer erfolgreichen Abmeldung erhalten Sie die offizielle Abmeldebestätigung als PDF-Dokument direkt von der Zulassungsstelle per E-Mail.
In der Regel geschieht dies innerhalb weniger Minuten. Sollten Sie die E-Mail nicht in Ihrem Posteingang finden, überprüfen Sie bitte zunächst Ihren Spam-Ordner.
Falls die Bestätigung auch dort nicht zu finden ist, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice über das Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon. Wir prüfen den Status Ihrer Abmeldung und helfen Ihnen umgehend weiter.