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Auto abmelden mit Vollmacht: Muster + Anleitung 2026

Wer nicht selbst zur Zulassungsstelle kann, braucht eine Abmeldevollmacht. Hier die kostenlose Muster-Vollmacht, alle Pflichtangaben und die Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Wann brauche ich eine Vollmacht zur Auto-Abmeldung?

Kurz & knapp

Eine Vollmacht brauchen Sie immer, wenn nicht der eingetragene Halter selbst bei der Zulassungsstelle erscheint. Eine schriftliche, formlose Vollmacht reicht — eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig. Wer als Halter online abmeldet, braucht überhaupt keine Vollmacht.

Das gilt zum Beispiel für:

  • Familienangehörige, die für Sie zur Zulassungsbehörde gehen
  • Werkstätten, die das Auto bei Verschrottung oder Verkauf abmelden
  • Freunde oder Bekannte, die als Vertreter auftreten
  • Erben im Todesfall des Halters (Sonderfall mit eigenen Regelungen)

Die Zulassungsstelle prüft die Vollmacht zusammen mit dem Personalausweis des Bevollmächtigten und einer Kopie des Halter-Ausweises. Die Abmeldung ist bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland möglich, unabhängig vom Wohnort.

Welche Pflichtangaben muss die Vollmacht enthalten?

Eine Vollmacht zur Abmeldung ist eine formfreie Willenserklärung des Halters. Formfrei heißt aber nicht beliebig — diese Angaben gehören zwingend hinein, damit die Zulassungsstelle sie akzeptiert:

  • Vollmachtgeber (Halter): Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Ausweisnummer
  • Bevollmächtigte Person: Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Ausweisnummer
  • Fahrzeugdaten: amtliches Kennzeichen, Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
  • Umfang der Vollmacht: konkret „zur Außerbetriebsetzung des genannten Fahrzeugs“
  • Einwilligung zur Information über Zahlungsrückstände
  • Ort und Datum der Ausstellung
  • Eigenhändige Unterschrift des Halters

Muster-Vollmacht zur Kfz-Abmeldung (kostenlose Vorlage)

Die folgende Muster-Vollmacht erfüllt die Anforderungen nach §10 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und kann sofort genutzt werden. Kopieren, ausdrucken, ausfüllen — Überschrift: „Vollmacht zur Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs“.

Hiermit bevollmächtige ich (Vollmachtgeber):

  • Vor- und Nachname: ______
  • Geburtsdatum: ______
  • Anschrift: ______
  • Personalausweis-Nr.: ______

die folgende Person (Bevollmächtigte/r):

  • Vor- und Nachname: ______
  • Geburtsdatum: ______
  • Anschrift: ______
  • Personalausweis-Nr.: ______

… mein Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde außer Betrieb zu setzen. Fahrzeug-Daten:

  • Amtliches Kennzeichen: ______
  • Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN): ______
  • Diese Vollmacht ist gültig bis zum: ______
  • Ort, Datum: ______
  • Unterschrift Halter: ______
Muster-Vollmacht als PDF herunterladenFertiges A4-Formular zum Ausdrucken und Ausfüllen — alle Pflichtangaben nach §10 FZV bereits enthalten.
Vorlage als PDF herunterladen

So füllt der Bevollmächtigte die Vollmacht richtig aus

Eine korrekt ausgefüllte Vollmacht beschleunigt den Termin. Diese 6 Schritte vermeiden die häufigsten Fehler:

  1. Halter-Daten vollständig eintragen, inklusive Ausweisnummer und Wohnort — unvollständige Angaben führen zur Ablehnung.
  2. Bevollmächtigte Person identisch zum Personalausweis benennen (Namen, Adresse) — Abkürzungen vermeiden.
  3. Fahrzeugdaten exakt vom Schein abschreiben: Kennzeichen mit Bindestrichen, FIN ohne Leerzeichen.
  4. Umfang konkret formulieren: „zur Außerbetriebsetzung“ reicht; „zur Erledigung aller Angelegenheiten“ ist zu unscharf.
  5. Ort, Datum und Unterschrift des Halters nicht vergessen — ohne Unterschrift ist die Vollmacht ungültig.
  6. Personalausweis-Kopie beidseitig beilegen (die Adresse steht auf der Rückseite).

Welche Unterlagen muss der Bevollmächtigte mitbringen?

  • Schriftliche Vollmacht des Halters mit Datum und Unterschrift
  • Kopie des Personalausweises des Halters (beidseitig)
  • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (zwingend erforderlich)
  • Beide Kfz-Kennzeichen vorne und hinten zur Entwertung
  • eVB-Nummer, falls verlangt; bei Verschrottung/Export zusätzlich Teil II + Verwertungsnachweis

Die komplette Übersicht aller Pflicht-Unterlagen — auch für die Abmeldung als Halter selbst — finden Sie unter Was braucht man zum Auto abmelden?. Nach der Abmeldung informiert die Zulassungsstelle automatisch Versicherung und Finanzamt.

Kosten und Ablauf vor Ort

Die Verwaltungsgebühr für die Außerbetriebsetzung liegt je nach Zulassungsbezirk zwischen 6,90 und 17,90 €. Online über abmelder.de zahlen Sie 49,90 € Festpreis inklusive aller Behördengebühren — einheitlich für alle 411 deutschen Zulassungsbehörden.

  1. Termin vereinbaren oder Wartemarke ziehen
  2. Vollmacht plus alle Unterlagen am Schalter vorlegen
  3. Sachbearbeiter prüft Identität des Bevollmächtigten und Echtheit der Vollmacht
  4. Kennzeichen werden entwertet (Stempelplaketten entfernt)
  5. Außerbetriebsetzung wird im Halter-System des KBA eingetragen
  6. Abmeldebescheinigung wird ausgehändigt

Auto online abmelden — ganz ohne Vollmacht

Als Halter brauchen Sie online keine Vollmacht und müssen nicht persönlich erscheinen. Mit abmelder.de funktioniert die Außerbetriebsetzung in vier Schritten:

  1. Daten eingeben: Halter-Daten, FIN, Kennzeichen und die drei Sicherheitscodes
  2. Bezahlen: PayPal, Klarna, Sofortüberweisung, Karte oder Apple/Google Pay — 49,90 € Festpreis
  3. Wir übermitteln die Daten 256-Bit-SSL-verschlüsselt an die zuständige Zulassungsbehörde
  4. Bestätigung erhalten: offizielle Abmeldebescheinigung als PDF per E-Mail, meist in 2 Minuten

Voraussetzung ist eine Erstzulassung nach dem 01.01.2015. Eine eID-Funktion oder ein NFC-Smartphone ist nicht nötig.

Jetzt ohne Vollmacht online abmeldenKein Termin, keine Anfahrt, keine Wartezeit — bundesweit, mit sofortiger PDF-Bestätigung.
Abmeldung starten

Sonderfall: Vollmacht bei Erbschaft oder Todesfall

Verstirbt der Halter, kann das Auto nicht mehr per normaler Vollmacht abgemeldet werden — die Vollmacht erlischt mit dem Tod. Die Erben wenden sich mit diesen Dokumenten an die Zulassungsbehörde:

  • Sterbeurkunde des Halters
  • Erbschein oder beglaubigtes Testament als Nachweis der Erbenstellung
  • Identitätspapiere der Erben (Personalausweis oder Reisepass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I des Fahrzeugs
  • Beide Kennzeichen zur Entwertung

Bei einer Erbengemeinschaft müssen entweder alle Erben gemeinsam erscheinen oder eine von allen Erben unterschriebene Vollmacht für eine Person ausstellen. Tipp: Wegen leichter Unterschiede je Bundesland vorab Kontakt mit der Zulassungsbehörde aufnehmen.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Auto-Abmeldung mit Vollmacht eine notarielle Beglaubigung?
Nein. Eine schriftliche, formlose Vollmacht des Halters reicht für die Außerbetriebsetzung aus. Pflicht sind Datum, Ort, Unterschrift sowie eine Kopie des Personalausweises. Nur bei Erbengemeinschaften werden zusätzliche Nachweise verlangt.
Welche Unterlagen muss der Bevollmächtigte zur Zulassungsstelle mitbringen?
Der Bevollmächtigte braucht: die schriftliche Vollmacht, eine beidseitige Kopie des Halter-Personalausweises, den eigenen Personalausweis oder Reisepass im Original, die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie beide Kennzeichen. Bei Verschrottung oder Export zusätzlich Teil II und einen Verwertungsnachweis.
Reicht eine formlose Vollmacht oder muss ich ein offizielles Formular nutzen?
Eine formlose, aber vollständige Vollmacht genügt, sofern sie alle Pflichtangaben enthält: Halter- und Bevollmächtigten-Daten, FIN, Kennzeichen, Umfang der Vollmacht, Ort, Datum und Unterschrift des Halters. Ein offizielles Behördenformular ist nicht erforderlich — Sie können die Muster-Vollmacht aus diesem Artikel verwenden.
Kann ich die Auto-Abmeldung auch online ohne Vollmacht erledigen?
Ja, sogar einfacher. Als Halter brauchen Sie online überhaupt keine Vollmacht. Bei abmelder.de geben Sie Ihre Halter-Daten und drei Sicherheitscodes ein, der Rest läuft digital. Voraussetzung: Erstzulassung nach dem 01.01.2015. Vollständig online, in 2 Minuten.
Wie lange ist eine Vollmacht zur Kfz-Abmeldung gültig?
Eine Vollmacht zur Auto-Abmeldung gilt bis zum Widerruf oder bis zum eingetragenen Ablaufdatum — sinnvoll sind 4 bis 8 Wochen. Im Todesfall des Halters erlischt die Vollmacht sofort; Erben benötigen dann Erbschein und Sterbeurkunde.
Wer haftet, wenn der Bevollmächtigte einen Fehler macht?
Bei korrekter Vollmacht handelt der Bevollmächtigte im Namen des Halters. Fehler (z. B. eine falsche FIN) gehen zunächst zu Lasten des Halters; im Innenverhältnis kann er Regress nehmen. Bei der Online-Abmeldung über abmelder.de greift bei technischen Fehlern auf unserer Seite die Geld-zurück-Garantie.
Kann ich die Vollmacht auch per E-Mail oder Foto schicken?
Nein. Die Zulassungsbehörde verlangt das Original der Vollmacht mit eigenhändiger Unterschrift in Papierform. Eingescannte oder fotografierte Vollmachten reichen nicht aus — per Post oder persönlich übergeben. Bei der Online-Abmeldung über abmelder.de ist gar keine Vollmacht nötig.
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