Wann brauche ich eine Vollmacht zur Auto-Abmeldung?
Eine Vollmacht brauchen Sie immer, wenn nicht der eingetragene Halter selbst bei der Zulassungsstelle erscheint. Eine schriftliche, formlose Vollmacht reicht — eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig. Wer als Halter online abmeldet, braucht überhaupt keine Vollmacht.
Das gilt zum Beispiel für:
- Familienangehörige, die für Sie zur Zulassungsbehörde gehen
- Werkstätten, die das Auto bei Verschrottung oder Verkauf abmelden
- Freunde oder Bekannte, die als Vertreter auftreten
- Erben im Todesfall des Halters (Sonderfall mit eigenen Regelungen)
Die Zulassungsstelle prüft die Vollmacht zusammen mit dem Personalausweis des Bevollmächtigten und einer Kopie des Halter-Ausweises. Die Abmeldung ist bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland möglich, unabhängig vom Wohnort.
Welche Pflichtangaben muss die Vollmacht enthalten?
Eine Vollmacht zur Abmeldung ist eine formfreie Willenserklärung des Halters. Formfrei heißt aber nicht beliebig — diese Angaben gehören zwingend hinein, damit die Zulassungsstelle sie akzeptiert:
- Vollmachtgeber (Halter): Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Ausweisnummer
- Bevollmächtigte Person: Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Ausweisnummer
- Fahrzeugdaten: amtliches Kennzeichen, Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Umfang der Vollmacht: konkret „zur Außerbetriebsetzung des genannten Fahrzeugs“
- Einwilligung zur Information über Zahlungsrückstände
- Ort und Datum der Ausstellung
- Eigenhändige Unterschrift des Halters
Muster-Vollmacht zur Kfz-Abmeldung (kostenlose Vorlage)
Die folgende Muster-Vollmacht erfüllt die Anforderungen nach §10 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und kann sofort genutzt werden. Kopieren, ausdrucken, ausfüllen — Überschrift: „Vollmacht zur Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs“.
Hiermit bevollmächtige ich (Vollmachtgeber):
- Vor- und Nachname: ______
- Geburtsdatum: ______
- Anschrift: ______
- Personalausweis-Nr.: ______
die folgende Person (Bevollmächtigte/r):
- Vor- und Nachname: ______
- Geburtsdatum: ______
- Anschrift: ______
- Personalausweis-Nr.: ______
… mein Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde außer Betrieb zu setzen. Fahrzeug-Daten:
- Amtliches Kennzeichen: ______
- Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN): ______
- Diese Vollmacht ist gültig bis zum: ______
- Ort, Datum: ______
- Unterschrift Halter: ______
So füllt der Bevollmächtigte die Vollmacht richtig aus
Eine korrekt ausgefüllte Vollmacht beschleunigt den Termin. Diese 6 Schritte vermeiden die häufigsten Fehler:
- Halter-Daten vollständig eintragen, inklusive Ausweisnummer und Wohnort — unvollständige Angaben führen zur Ablehnung.
- Bevollmächtigte Person identisch zum Personalausweis benennen (Namen, Adresse) — Abkürzungen vermeiden.
- Fahrzeugdaten exakt vom Schein abschreiben: Kennzeichen mit Bindestrichen, FIN ohne Leerzeichen.
- Umfang konkret formulieren: „zur Außerbetriebsetzung“ reicht; „zur Erledigung aller Angelegenheiten“ ist zu unscharf.
- Ort, Datum und Unterschrift des Halters nicht vergessen — ohne Unterschrift ist die Vollmacht ungültig.
- Personalausweis-Kopie beidseitig beilegen (die Adresse steht auf der Rückseite).
Welche Unterlagen muss der Bevollmächtigte mitbringen?
- Schriftliche Vollmacht des Halters mit Datum und Unterschrift
- Kopie des Personalausweises des Halters (beidseitig)
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil I (zwingend erforderlich)
- Beide Kfz-Kennzeichen vorne und hinten zur Entwertung
- eVB-Nummer, falls verlangt; bei Verschrottung/Export zusätzlich Teil II + Verwertungsnachweis
Die komplette Übersicht aller Pflicht-Unterlagen — auch für die Abmeldung als Halter selbst — finden Sie unter Was braucht man zum Auto abmelden?. Nach der Abmeldung informiert die Zulassungsstelle automatisch Versicherung und Finanzamt.
Kosten und Ablauf vor Ort
Die Verwaltungsgebühr für die Außerbetriebsetzung liegt je nach Zulassungsbezirk zwischen 6,90 und 17,90 €. Online über abmelder.de zahlen Sie 49,90 € Festpreis inklusive aller Behördengebühren — einheitlich für alle 411 deutschen Zulassungsbehörden.
- Termin vereinbaren oder Wartemarke ziehen
- Vollmacht plus alle Unterlagen am Schalter vorlegen
- Sachbearbeiter prüft Identität des Bevollmächtigten und Echtheit der Vollmacht
- Kennzeichen werden entwertet (Stempelplaketten entfernt)
- Außerbetriebsetzung wird im Halter-System des KBA eingetragen
- Abmeldebescheinigung wird ausgehändigt
Auto online abmelden — ganz ohne Vollmacht
Als Halter brauchen Sie online keine Vollmacht und müssen nicht persönlich erscheinen. Mit abmelder.de funktioniert die Außerbetriebsetzung in vier Schritten:
- Daten eingeben: Halter-Daten, FIN, Kennzeichen und die drei Sicherheitscodes
- Bezahlen: PayPal, Klarna, Sofortüberweisung, Karte oder Apple/Google Pay — 49,90 € Festpreis
- Wir übermitteln die Daten 256-Bit-SSL-verschlüsselt an die zuständige Zulassungsbehörde
- Bestätigung erhalten: offizielle Abmeldebescheinigung als PDF per E-Mail, meist in 2 Minuten
Voraussetzung ist eine Erstzulassung nach dem 01.01.2015. Eine eID-Funktion oder ein NFC-Smartphone ist nicht nötig.
Sonderfall: Vollmacht bei Erbschaft oder Todesfall
Verstirbt der Halter, kann das Auto nicht mehr per normaler Vollmacht abgemeldet werden — die Vollmacht erlischt mit dem Tod. Die Erben wenden sich mit diesen Dokumenten an die Zulassungsbehörde:
- Sterbeurkunde des Halters
- Erbschein oder beglaubigtes Testament als Nachweis der Erbenstellung
- Identitätspapiere der Erben (Personalausweis oder Reisepass)
- Zulassungsbescheinigung Teil I des Fahrzeugs
- Beide Kennzeichen zur Entwertung
Bei einer Erbengemeinschaft müssen entweder alle Erben gemeinsam erscheinen oder eine von allen Erben unterschriebene Vollmacht für eine Person ausstellen. Tipp: Wegen leichter Unterschiede je Bundesland vorab Kontakt mit der Zulassungsbehörde aufnehmen.


